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Novelle des § 107 TKG 2005

Durch die Novelle des Telekommunikationsgesetztes 2005 (BGBl I Nr. 133/2005) wurde mit Inkrafttreten am 1. März 2006 die Zusendung von werblicher Email an Firmen der Regelung für private Konsumenten gleichgestellt – genauer: der §107 des TKG wurde in seiner Gültigkeit auf Unternehmen erweitert.

War es nach vorheriger Rechtslage ausreichend, dem angeschriebenen Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, eine Zusendung weiterer Mails abzulehnen, so dürfen nach neuer Rechtslage auch an Unternehmen keine Mails gesandt werden, wenn nicht eine Zustimmung des Empfängers besteht.

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