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Opt-In oder Opt-Out?

Es gibt mehrere Verfahrensweisen, je nachdem, ob eine Zustimmung vorher eingeholt werden muss oder ob sie erst nachträglich entzogen werden kann.

Opt-In-Verfahren


Grundsätzlich ist es im werblichen Emailverkehr mit Konsumenten und - seit der Novelle des TKG 2005 zum 1.3.2006 - auch für Unternehmen nötig, dass der Adressat der Werbe-Email seine Zustimmung vorher erteilt.

Opt-Out-Verfahren


In gewissen Fällen (siehe Ausnahmen) ist es jedoch zulässig, diese Zustimmung als gegeben zu erachten, solange dem Adressaten der Werbe-Email bei Empfang der Email die kostenlose und einfache Möglichkeit geboten wird, eine weitere Zusendung abzulehnen.

Weiter mit Ausnahmen