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Ausnahme für Customer Relationship Management
Die wesentliche Ausnahme von einer expliziten Zustimmung des Empfängers (nach TKG § 107 Abs. 3) stellen bestehende Kunden dar:
- Unternehmen, zu denen eine Kundenbeziehung besteht und
- die im Rahmen dieser Beziehung ihre Emailadresse bekanntgegeben haben
Diese Kunden dürfen weiterhin über Email informiert werden – die Einholung einer Zustimmung ist dabei im Vorhinein nicht nötig, wenn folgende Bedingungen 'kumulativ' (d.h. alle Punkte) berücksichtigt werden:
- die Emailadresse wurde im Rahmen eines Geschäftsfalls bekanntgegeben und
- die elektronische Post bezieht sich auf zumindest ähnliche Produkte wie beim Geschäftsfall und
- der Kunde hat bei Bekanntgabe der Emailadresse sowie bei jeder Zusendung die kostenfreie Möglichkeit, eine weitere Zusendung abzulehnen und
- der Empfänger hat die Zusendung nicht von vornherein abgelehnt (etwa durch Eintragung seiner Emailadresse auf die sog.'Robinson-Liste'
Im Fall, dass der Empfänger auf der 'Robinson-Liste' der RTR GmbH aufgeführt ist, muss eine explizite Zustimmung vorliegen; die obige Ausnahmeregelung kommt dann nicht zum Tragen.
