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B2B-Email: was darf man jetzt noch?

Sowohl die Europäische Kommission als auch der österreichische Gesetzgeber haben sich der Frage der Spam-Mails angenommen. Mit dem Telekommunikationsgesetz wurde 2005 bereits ein weitreichender Schutz der Konsumenten vor unerwünschter Emailwerbung eingeführt.

Mit der Novelle zum 1. März 2006 wird diese strenge Regelung nunmehr auch für die Email-Kommunikation zwischen Unternehmen (B2B) gültig.

Grundsätzlich ist damit die Zusendung werblicher Emails auch an Unternehmen an eine Zustimmung gebunden - allerdings soll hier der normale geschäftliche Kontakt nicht unnötig erschwert werden.

Die nachstehende Darstellung beruht auf allgemein zugänglichen Informationen und stellt keine Rechtsauskunft dar. Irrtum vorbehalten. Stand: 27.2.2006

Novelle des § 107 TKG 2005

Unternehmen werden Konsumenten gleichgestellt - damit ist die Zusendung von werblicher Email an Unternehmen ohne Zustimmung genauso unzulässig wie an Konsumenten. »»»


Opt-In oder Opt-Out?

Auf den ersten Blick hat der Gesetzgeber einiges an Verwirrung übrig gelassen, wann denn nun vorher Zustimmung einzuholen und wann die Möglichkeit einer Abmeldung ausreichend ist. »»»


Ausnahme für Customer Relationship Management

Bei bestehenden Kundenbeziehungen kann unter Einhaltung von einigen Bedingungen von einer Zulässigkeit der Zusendung von Werbe-Emails ausgegangen werden. »»»