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Die 'Robinson-Liste' der RTR

Die RTR GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) fungiert seit ihrer Gründung durch das Komm-Austria-Gesetz 2001 sowohl als Geschäftsstelle der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) und als auch der Telekom-Control-Kommission.

Im § 7 E-Commerce-Gesetz (ECG) wird bestimmt, dass eine offizielle Liste für Sperrvermerke gegen den Empfang von werblicher Email einzurichten ist. Unternehmen, die Email-Aussendungen an mehr als 50 Adressaten durchführen, müssen daher vor Versand die Adressen mit der ECG-Liste der RTR gegenprüfen und einen Versand an Adresse, welche sich auf der Liste finden, unterlassen, so nicht eine explizite Einwilligung des Adressaten, bestimmte Informationen zu erhalten, vorliegt.

Der Eintrag einer Emailadresse in diese ECG-Liste der RTR (auch 'Robinson'-Liste genannt) unter http://www.rtr.at/ecg soll sicherstellen, dass auf die eingetragene Emailadresse keine unverlangte Werbemail gesandt wird - zumindest nicht von Unternehmen, die ihren Sitz in Österreich haben und damit den Richtlinien des ECG unterliegen.

Damit wirkt dieser 'Schutz' vor Spam-Emails zum geringsten Teil, denn die überwiegende Mehrzahl der Spam-Emails kommt nicht aus Österreich und auch nicht aus der EU. Eine gesetzliche Regelung ist daher weitestgehend wirkungslos und führt lediglich zu einer Benachteiligung der werblichen Kommunikation von Unternehmen, die ihren Sitz in der EU haben.